Organspende JA oder NEIN?

(akz-o) Zum Tag der Organspende am 1. Juni-Wochenende wird daran erinnert, wie wichtig es ist, sich mit der Frage nach einer Organspende auseinanderzusetzen und eine persönliche Entscheidung zu treffen. Eine Entscheidung, die viele von uns immer wieder gerne aufschieben – obwohl es wichtig ist, sie selbstbestimmt und gut informiert zu treffen. Wer mit „JA“ entscheidet, kann damit sogar Leben retten.

Die wichtigsten Fakten

Der Organspendeausweis ist ein offizielles und rechtlich gültiges Dokument, das die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentiert. Es ist auch möglich, bestimmte Organe oder Gewebe von der Spende auszuschließen. Wer seine Entscheidung ändern will, kann dies jederzeit im Organspendeausweis vermerken. Zusätzlich ist es sinnvoll, seine Angehörigen über die Entscheidung zu informieren. Bereits ab 16 Jahren kann jeder einer Organ- und Gewebespende zustimmen; ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man widersprechen.

Zwei Voraussetzungen müssen für eine Organspende erfüllt sein: Der Hirntod muss zweifelsfrei nach der Richtlinie der Bundesärztekammer festgestellt sein und die Einwilligung zur Organspende muss vorliegen. Dies kann eine schriftliche Einverständniserklärung des Spenders (z. B. Organspenderausweis/ Patientenverfügung) sein oder sie kann durch eine Person erfolgen, der die Entscheidung übertragen wurde. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen, werden die nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt und gebeten, in seinem Sinne zu entscheiden.

Gespendet werden können Herz, Lunge, Nieren, Leber, Bauchspeicheldrüse und Teile des Darms. Es gibt keine Altersbegrenzung. Was zählt, ist der jeweilige Zustand der Organe. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme.

Jeder kann einen Organspendeausweis mit Ja oder Nein ausfüllen. Ein „Ja“ erfordert vorab keine ärztliche Untersuchung. Die Befürchtung, dass bei möglichen Organspendern auf der Intensivstation nicht mehr alles medizinisch Mögliche getan würde, ist völlig unbegründet. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind ausschließlich dem Wohl der Patientin oder des Patienten verpflichtet. Daher ist es das Ziel aller medizinischen Maßnahmen, das Leben dieser Person zu retten. Eine mögliche Spendenbereitschaft spielt dabei keine Rolle.

Wer zum Thema weitere Fragen hat, kann sich beim Infotelefon Organspende unter 0800/9040400 von 9 bis 18 Uhr kostenfrei informieren.

Quelle: AkZ Presse,